
Prof. Dr. DDr. h.c. Matthias Herdegen
Direktor des Instituts für Völkerrecht und des Instituts für Öffentliches Recht der Universität Bonn
Was bleibt vom Völkerrecht in einer unruhigen Welt
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Beitrag: Horst Saal
Tagesaktueller könnte das Thema kaum sein, so Präsident Tilman Mayer, in der Einführung seines Kollegen, wer wollte da widersprechen. Die Frage, ob das Völkerrecht zur Disposition steht in diesen Zeiten, da es zumindest der wohl mächtigste Mensch der Welt nach eigenen Worten „nicht braucht“, verdient hingegen eine professionelle Klärung, die der Rechtsexperte Matthias Herdegen, Direktor des Instituts für Öffentliches Recht sowie des Instituts für Völkerrecht an der Friedrich-Wilhelm-Universität Bonn, wahrlich bietet in seinem Vortrag, Stoff für die anschließende Diskussion inklusive.
Gesetzt als „normative, das Machtgleichgewicht absichernde Komponente zur Stabilisierung der Weltordnung“ (Henry Kissinger) hat das Völkerrecht disziplinierende Wirkung, da ist sich Herdegen sicher. Ob die derzeit „rustikale“ Vorgehensweise der Vereinigten Staaten von Amerika es eher schwächt oder vielleicht sogar stärkt, dazu erlaubt er sich ausdrücklich kein Urteil. Insofern hält er die jüngst auch aus der Politik vernommene Einschätzung „komplexe Lage“ nicht für unangemessen. Für eine Bilanz sei es zu früh.
Wahrzunehmen ist eine Renaissance von Großmachtdenken in Einflusszonen, verbunden mit einer Mischung aus Ablehnung und Indifferenz gegenüber dem Recht bei Aufwertung der subjektiven Moral. Solange allerdings die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibt („Grönland wäre ein Tabubruch“) kann auch eine gewaltsame Bändigung von Zuwiderhandlungen, Menschenrechtsverletzungen und mehr, abschreckende Wirkung haben, wie man nach dem Fall Maduro vielleicht sehen wird. Legitimität und Legalität, dazwischen ein schmaler Grat, auf ihm gelte es, Balance zu wahren. Auch das Thema „Gaza“ sei komplex.
Gelegentliche Verletzungen des Rechts zur Stärkung desselben habe es immer schon gegeben, darauf habe der renommierte Völkerrechtler Henkin hingewiesen. Tatsächlich befolgen fast alle Staaten fast alle Regeln. Allein auf dem Gebiet der Wirtschaft sei das Bewusstsein der Weltgemeinschaft beispielhaft. Ohne das Handelsrecht als Rückgrat sei die Historie der Globalisierung kaum denkbar. Investitionsschutzrecht, Zollvereinbarungen, Klimaschutzabkommen und vieles mehr befolgen die meisten Nationen, und Sanktionen seien durchaus auch wirksam gegenüber solchen, die es nicht tun. Selbst gegenüber Aggressoren können Maßnahmen Effekte erzielen, wenn sie wehtun, wie beispielsweise das Einfrieren großer Vermögen. Und kein Diktator kann sicher sein, eines Tages nicht doch von einem internationalen Strafgericht verurteilt zu werden, ob er die Institution anerkennt oder nicht. Beunruhigende Aspekte verschweigt Herdegen nicht. Die wohl größte Gefahr ist, dass die Vereinigten Staaten aus der Phalanx der Unterstützer des Völkerrechts endgültig ausscheren. Das sei bisher nicht der Fall. Die weitere Entwicklung, insbesondere mit Blick auf die Mehrheitsverhältnisse innerhalb der Republikaner, sei offen. Generell gelte es, die Spannungen, die dem Völkerrecht immanent seien, auszuhalten, natürlich müsse die Balance gewahrt bleiben. Sein Fazit, ein Requiem auf das Völkerrecht sei voreilig, hat er plausibel hergeleitet.
Auch ohne eine einzelne, ordnende und Recht gewaltsam durchsetzende Zentralmacht kann Völkerrecht eine positive Zukunft haben, vermittelt Professor Herdegen im Rahmen der anschließenden Diskussion mit dem Publikum. Die erwähnten dezentralen Maßnahmen auf vielen Feldern der Weltpolitik verfehlen ihre Wirkung nicht, zumal wenn letztere ökonomischer Natur ist. Wirtschaftliche Nachteile mögen und können sich die wenigsten staatlichen oder privaten Akteure leisten. Das vielleicht Wichtigste kommt zum Schluss: Eine vorhandene, auch nur halbwegs stabile, aber befriedete Ordnung müsse wohl mehr als bisher auch mit militärischer Resilienz gestärkt werden.